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Kernbotschaften

Darum geht es bei der Initiative sicheres Solarium im Detail!

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Ich will die Initiative SiSo unterstützen!

1. Solarien in Deutschland sind sicher

Die Besonnungsbranche bietet ihren Kund:innen in Deutschland in Art und Umfang ihrer Dienstleistung durch die seit 10 Jahren bestehende UV-Schutzverordnung (UVSV) sowohl den weltweit höchsten Standard, wie auch die höchste Sicherheit im Verbraucherschutz.

  • Die deutsche Besonnungsbranche hat eine Initiative für sicheres Besonnen gegründet und ihre Leitlinien in einer Charta verschriftlicht.
  • Die Charta wurde an alle kommerziellen Anbieter von künstlicher Besonnung, Händler und Hersteller in Deutschland kommuniziert, unabhängig von deren Teilnahme an der Initiative oder Mitgliedschaft im Bundesfachverband Besonnung e. V. (BfB).
  • Die Initiative wirkt darauf hin, dass die verfügbaren Standards praktisch auch anwendbar sind. Sie berücksichtigt den technologischen und wissenschaftlichen Fortschritt für ihre Charta.
  • Sie steht in engem Austausch mit den Behörden und den Normierungsgremien.
  • Die Initiative setzt sich stetig dafür ein, dass die Vorgaben der UV-Schutzverordnung kommuniziert und eingehalten werden.
  • Die Initiative setzt sich dafür ein, dass die Behörden der Länder regelmäßig überprüfen, ob die UV-Schutzverordnung eingehalten wird. Mittels Unterstützung Dritter werden „Mystery-Shopping-Aktivitäten“ bei Mitgliedsunternehmen organisiert, die die Solarienbetreiber:innen fortwährend bei der Verbesserung ihrer Dienstleistung unterstützen. So kann flächendeckend der sichere Besuch von Solarien gewährleistet werden.
  • Die Initiative bietet den Behörden darüber hinaus an, sie bei der technischen Überprüfung der Geräte zu unterstützen. So kann eine Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte flächendeckend sichergestellt werden.

2. Hersteller von Bräunungsgeräten und Lampen sind eindeutigen Normen verpflichtet

Die Industrie entwickelt und baut ihre Produkte auf Grundlage dieser klar definierten EN- und DIN-Normen und gewährleistet damit dem Betreiber ein Höchstmaß an Betriebssicherheit und Verbraucherschutz.

  • Hersteller von Bräunungsgeräten gewährleisten durch den technischen Aufbau sowie die eindeutige und korrekte Produktdokumentation den Betrieb im Rahmen der UV-Schutzverordnung (UVSV).
  • Darüber hinaus beliefern die Hersteller für den deutschen Markt ausschließlich Händler, die bekundet haben, sich der Charta der Initiative verpflichtet zu fühlen.
  • Hersteller von Lampen und Röhren verfügen über ausgereifte Fertigungsverfahren und hohe Qualitätsstandards, die eine kontrollierte und definierte Bestrahlungsstärke sicherstellen. Hersteller der Niederdruck-Röhren unterhalten zudem akkreditierte Prüflabore.
  • Die zulässige Ersatzbestückung von Geräten mit Lampen und Strahlern ist in einer einschlägigen internationalen und nationalen Norm festgelegt. Hersteller sichern und garantieren durch Aufbau und Kennzeichnung ihrer Strahlungsquellen sowohl Transparenz, wie auch Verbrauchersicherheit ihrer Produkte.
  • Über Online-Konfiguratoren wird der Handel und der Betreiber transparent und eindeutig über den zulässigen Austausch von Ersatzbestückung informiert, die auch zukünftig den sicheren Betrieb der Anlagen im Rahmen der UVSV gewährleistet.
  • Hersteller von Bräunungsgeräten und Lampen bewerben in Deutschland ausschließlich Serien und Sortimente, die im Rahmen der UVSV zulässige Produkte enthalten.

3. Mitarbeitende in Solarien sind hervorragend ausgebildet und werden fortwährend weitergebildet

Form und Umfang der Ausbildung von Mitarbeiter:innen in Sonnenstudios sind in Deutschland in Bezug auf bestmöglichen Verbraucherschutz auf gesetzlicher Grundlage geregelt und werden durch akkreditiere Unternehmen attestiert.

  • Die UV-Schutzverordnung (UVSV) verpflichtet das Studiopersonal zur regelmäßigen Schulung, damit ein bestmögliches Dienstleistungs- und Beratungsangebot für die Besucher des Solariums gewährleistet wird.
  • Die Bildungsträger, die ihre Schulungsangebote anbieten, werden ausschließlich von der Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS) – einer unabhängigen Regierungsbehörde – zertifiziert. Dies sichert neutrale und qualifizierte Lehrgänge für die Branche.
  • In Deutschland sind aktuell drei namhafte Anbieter von Lehrgängen für Studiopersonal akkreditiert. Ihre Schulungen werden vom Bundesfachverband Besonnung e. V. und der Initiative aktiv beworben.
  • In Zusammenarbeit mit der renommierten Deutschen Hochschule für Prävention und Gesundheitsmanagement hat die Initiative den staatlich anerkannten Lehrgang „Fachkraft Sun, Beauty & Care“ ins Leben gerufen.
  • Das Thema Jugendschutz spielt bei der Ausbildung der Mitarbeitenden der Branche eine zentrale Rolle und wird entsprechend bei den Aus- und Weiterbildungen von Studiopersonal als wichtiges Kriterium zur Nutzung von Solarien behandelt.
  • Die Initiative begrüßt jegliches Bestreben der Landesbehörden, die Einhaltung der Zutrittsbeschränkungen zu überprüfen. Die Initiative selbst hat jüngst eine repräsentative Studie über die Umsetzung des Jugendschutzes in der Branche bei dem unabhängigen Kantar-Institut in Auftrag gegeben.

4. Kund:innen werden optimal beraten

Die Initiative verpflichtet sich, dass alle professionellen Solarienbetreiber:innen stets in der Lage sind, ihre Kunden zu deren Sicherheit individuell und fachlich korrekt zu beraten.

  • Der Bundesfachverband Besonnung e. V. und die Initiative versorgen alle kommerziellen Betreiber in Deutschland fortlaufend mit Aufklärungsmaterial für die Studiobesucher.
  • Das Personal wird dezidiert hinsichtlich der gesetzlichen Richtlinien des NiSG (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen) und der UV-Schutzverordnung (UVSV) geschult.
  • Im Einklang mit den Vorschriften der UVSV informieren und beraten professionelle Solariumbetreiber:innen Kund:innen kompetent und bedarfsgerecht vor Ort.
  • Als fester Bestandteil eines Beratungsgesprächs werden vor der Nutzung des Solariums alle Kund:innen nach Hauttyp fachkundig gemäß der UVSV hinsichtlich optimaler Dauer und Stärke der UV-Bestrahlung beraten.
  • Das Personal ist geschult, vor jedem Besuch sicherzustellen, dass Kund:innen vor Nutzung des Solariums auf Risiken einer Besonnung aufgrund vorliegender gesundheitlicher Einschränkungen hingewiesen werden.
  • Minderjährigen wird der Besuch von Solarien gemäß NiSG und UVSV untersagt.

5. Die gesundheitlichen Auswirkungen von UV-Strahlungen werden transparent kommuniziert

Der BfB und die Mitglieder der Initiative fördern wissenschaftliche Studien zu gesundheitlichen Auswirkungen von Besonnung und setzen sich aktiv für eine ausgewogene und auf Tatsachen basierende Debatte ein.

  • Die Initiative weist darauf hin, dass die positiven Auswirkungen von UV-Bestrahlung auf den Vitamin-D-Spiegel und die Widerstandsfähigkeit des Immunsystems wissenschaftlich in mehrfacher Hinsicht belegt sind.
  • Gleichzeitig macht die Branche darauf aufmerksam, dass eine unkontrollierte Überdosierung von künstlicher oder natürlicher UV-Strahlung das Hautkrebsrisiko erhöht.
  • Die Initiative betont jedoch ausdrücklich den Vorteil der künstlichen Besonnung gegenüber der natürlichen Besonnung. Dieser besteht darin, dass die künstliche UV-Bestrahlung genauer dosiert und damit kontrolliert werden kann. Damit können die positiven gesundheitlichen Effekte erzeugt und die Risiken minimiert werden. Dies bekräftigt die verbindliche EU-Norm (EN 60335-2-27) regulatorisch.

6. Die Behörden werden aktiv dabei unterstützt, die Einhaltung der Vorschriften zu prüfen

Die Initiative fördert unablässig mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln die Umsetzung der Vorgaben der UV-Schutzverordnung.

  • Die Initiative macht ihre Charta allen kommerziellen Anbietern von künstlicher Besonnung zugänglich, losgelöst von deren Mitgliedschaft im BfB oder Teilnahme an der Initiative.
  • Sie unterstützt die Behörden dabei, die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die UV-Schutzverordnung (UVSV) für den Betrieb von Sonnenbänken regelmäßig zu überprüfen.
  • Die Initiative stellt den Behörden das notwendige Fachwissen zur UVSV-konformen, technischen Überprüfung der Anlagen zur Verfügung.
  • Darüber hinaus bietet die Initiative relevanten Prüfungsstellen an, Informationen und Basiswissen zur künstlichen Besonnung und der technischen Eigenschaften der Geräte zu teilen.

7. Eine Verschärfung der UV-Schutzverordnung (UVSV) ist unangemessen und schadet mehr, als sie nützt

Ein Verbot von Solarien würde gegen das Grundrecht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit verstoßen. Ein bewährtes Gesetz würde unangemessen verkompliziert. Darüber hinaus würden Arbeitsplätze verloren gehen.

  • Mit der UV-Schutzverordnung (UVSV) hat Deutschland eine der umfangreichsten Regulierungen von künstlicher Besonnung sichergestellt, die inzwischen auch auf europäischer Ebene als Vorbild für Gesetzesvorhaben zur Regulierung von Solarien dient.
  • Befürworter:innen eines Verbotes stellen das Hautkrebsrisiko in kein Verhältnis zur Dauer und Stärke der Bestrahlung.
  • Natürliche Besonnung ist erheblich gefährlicher als künstliche Besonnung in Solarien, weil sie nicht gesteuert werden kann und eine Beratung nicht erfolgt.
  • Die Besonnungsbranche kann hingegen einen sicheren Betrieb von Solarien sicherstellen. Es gibt daher keinen Anlass, sie weiter zu regulieren.
  • Die Branche sieht sich einem politischen Trend ausgesetzt, der den Bürger:innen zunehmend weniger Eigenverantwortung zutraut und das Verhalten der Einzelnen über Verbote reguliert. Dies zeigt sich in vielen Feldern und Wirtschaftszweigen. Und eben auch beim Wunsch nach Verschärfung der UV-Schutzverordnung.
  • Negative Konsequenzen eines Verbotes werden außer Acht gelassen. 21.800 Beschäftigte drohen ihren Job zu verlieren. Studierende finanzieren ihr Studium, andere unterstützen ihre Familien mit einem Minijob. Auch ihnen droht – neben allen anderen UV-Fachkräften in Teil- und Vollzeit - der Abrutsch in die Arbeitslosigkeit.
  • Es wäre wirkungslose Symbolpolitik, sichere und regelkonforme Solarien zu verbieten, während wirksame Maßnahmen gegen Hautkrebs ausbleiben, wie z. B. Arbeitsschutz oder Aufklärung in Freibädern oder öffentlichen Liegewiesen oder im Urlaub.
  • Der Bundesfachverband Besonnung e. V. und die Initiative sicheres Solarium setzen sich dafür ein, dass Bürger:innen durch sichtbare Informationen selbst in die Lage versetzt werden, Risiken einer Kauf- oder Konsumentscheidung abzuwägen.